Wikivoyage:Regeln für anderssprachige Versionen
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[Bearbeiten] Nichtenglische Sprachversionen
Die Eröffnung einer neuen nichtenglischen Sprachversion setzt die Antragstellung voraus. Der Antrag muss die Namen von fünf Personen, von denen sich drei für administrative Tätigkeiten bereit erklären müssen, enthalten. Zudem muss eine dieser Personen der deutschen oder englischen Sprache mächtig sein. Die Entscheidung über den Antrag fällt die (außerordentliche) Mitgliederversammlung gemäß der Vereinssatzung. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt spätestens 14 Tage nach der Antragstellung. Bei positivem Bescheid des Antrages veranlassen die Antragsteller die Übersetzung der Metaartikel. Hierzu wird ein vorläufiges Wiki bereitgestellt, aus dem nach Abschluss der vollständigen Übersetzung die Metaartikel in die neue Sprachversion importiert werden.
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