Thema:Carnet de Passage
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Carnet de Passage (auch Carnet de Passages) ist ein Zolldokument, welches für bestimmte Länder zur vorübergehenden zollfreien Einfuhr des eigenen Autos oder Motorrads benötigt wird. Das Carnet de Passage ist für ein Jahr und für mehrere Länder gültig.
Man muss unbedingt darauf achten, dass bei Ein- wie Ausreise aus dem jeweiligen Land alles korrekt abgestempelt wurde, sonst können je nach Land horrende Strafzölle fällig werden.
Die beiden Verbände FIA – Federation Internationale de l’Automobile – und AIT – Alliance Internationale de Tourisme – sind für das Carnet de Passage zuständig. In Deutschland wird es vom ADAC ausgestellt. In der Schweiz ist es beim ACS erhältlich.
Länder, für die ein Carnet de Passage erforderlich ist:
- Afrika: Ägypten, Botswana, Burundi, Gambia, Kenia, Lesotho, Libyen, Malawi, Namibia, Senegal, Südafrika, Sudan, Swasiland, Tansania, Uganda. Für zahlreiche weitere Länder wird die Mitnahme eines Carnet de Passage empfohlen.
- Asien und Naher Osten: Indien, Iran, Japan, Kuwait, Katar, Nepal, Oman, Pakistan, Sri Lanka, Vereinigte Arabische Emirate. Für weitere Länder wird die Mitnahme eines Carnet de Passage empfohlen.
- Südamerika: Bolivien, Ecuador, Kolumbien, Paraguay, Peru, Venezuela. Für weitere Länder wird die Mitnahme eines Carnet de Passage empfohlen.
- Südostasien und Ozeanien: Australien, Brunei, Indonesien, Malaysia, Neuseeland, Thailand, Singapur.
Weitere Informationen kann man bei unter Einreisebestimmungen der einzelnen Länder vom Auswärtigen Amt in Deutschland bekommen.
[Bearbeiten] siehe auch
[Bearbeiten] Weblinks
- Listen von Ländern mit Carnetpflicht
- Liste des ADAC (PDF) mit einer Übersichtskarte der carnetpflichtigen Länder

