Talk:Satzung (30. September 2006)

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Änderungsvorschlag zu § 1 Name und Sitz des Vereins

(2) Er hat seinen Sitz in Halle (Saale) und ist beim Amtsgericht Halle (Saale) eingetragen.

Vorschlag für einen geänderten Wortlaut des § 2

Wie unter Gemeinnützigkeit des Vereins dargestellt, ist eine Satzungsänderung zur Erlangung der Gemeinnützigkeit notwendig. Hier der Vorschlag für den neuen Wortlaut für den § 2.

§ 2 Vereinszweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.

(2) Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissen und Bildung und der Völkerverständigung. Zu diesem Zweck sollen freie Informationen chancengleich zur Landes- und Heimatkunde, zur Kunst und Kultur, zur Religion, zum Brauchtum, zur Sprache und zur sportlichen Betätigung in allen Ländern und Regionen der Welt erstellt, gesammelt und weiterverbreitet werden. Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke unter einfacher Namensnennung der Autoren kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten.

Neufassung Abs. 2: Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Wissen über alle Länder und Regionen der Welt und der Völkerverständigung. Dazu sollen freie Informationen chancengleich erstellt, gesammelt und weiterverbreitet werden. Freie Inhalte im Sinne des Vereins sind alle Werke, die von ihren Urhebern unter eine Lizenz gestellt werden, die es jedem gestattet, diese Werke unter einfacher Namensnennung der Autoren kostenlos zu verbreiten und zu bearbeiten.

(3) Für die Sammlung und Verbreitung der Freien Inhalte sollten voranging, aber nicht ausschließlich, so genannte Wiki-Internetsysteme zum Einsatz kommen. Wikis sind im Internet betriebene Wissensmanagement-Softwaresysteme, die es allen Interessenten gestatten, die dargebotenen Informationen zu lesen, auszugeben und auch in der Gemeinschaft inhaltlich mitzugestalten. Das prominenteste Beispiel für ein derartiges Wiki ist die weltweit betriebene freie Enzyklopädie „Wikipedia“.

+++ ab hier fast unverändert +++

(4) Dem Zweck des Vereins sollen namentlich dienen:

  • der Betrieb und die finanzielle Förderung des Betriebs von Internetsystemen zur Erstellung, Sammlung bzw. Verbreitung Freier Inhalte. Der Schwerpunkt soll dabei auf den verschiedenen internationalen Wikivoyage-Projekten liegen.
  • die Verbreitung und die Förderung der Verbreitung Freier Inhalte auf anderen Wegen, zum Beispiel in digitaler oder gedruckter Form, mit Schwerpunkt auf den Inhalten der verschiedenen internationalen Wikivoyage-Projekte.
  • die Beschaffung, Bereitstellung und Verbreitung von Informationen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Freie Inhalte und Wikis. Dies soll beispielsweise durch Veranstaltungen oder Informationsmaterial geschehen.
  • die Klärung wissenschaftlicher, sozialer, kultureller und rechtlicher Fragen im Zusammenhang mit Freien Inhalten und dem/den vom Verein unterhaltenen Wiki(s) zum Beispiel durch Gutachten, Studien und Vergabe von Stipendien.

(5) Aufgabe des Vereins ist es, seine Mitglieder zu befähigen, diesen Zielen zu dienen und sie zu verwirklichen.

Kommentare

In Abs. 2 nur Landeskunde, Heimatkunde streichen, denn es geht nicht primär um unsere Heimat. -- Hansm 17:28, 16 January 2007 (CET)

In Abs. 2 Änderung auf ... ist die Förderung von Wissen und Bildung über die Länder der Erde und der Völkerverständigung. -- Hansm 17:28, 16 January 2007 (CET)

Wie ist der Punkt "2) Verwirklichung des Zwecks" in der von Roland verschickten Mail zu verstehen? Heißt das, dass wir einen neuen Paragrafen brauchen, der "Verwirklichung des Zwecks" heißt? -- Hansm 17:28, 16 January 2007 (CET)

Ich habe mit dem Satz "Zu diesem Zweck sollen freie Informationen chancengleich zur Landes- und Heimatkunde, zur Kunst und Kultur, zur Religion, zum Brauchtum, zur Sprache und zur sportlichen Betätigung in allen Ländern und Regionen der Welt erstellt, gesammelt und weiterverbreitet werden." Schwierigkeiten. Demnach wäre alles, was darüber hinaus geht, nicht im Sinne unseres Vereinszwecks. Wie wär's damit: "Zu diesem Zweck sollen freie Informationen chancengleich insbesondere zur Landeskunde, zur Kunst und Kultur, zur Religion, zum Brauchtum, zur Sprache und zur sportlichen Betätigung in allen Ländern und Regionen der Welt sowie praxisnahe Hinweise für Menschen, die diese Länder besuchen, erstellt, gesammelt und weiterverbreitet werden." -- Hansm 17:28, 16 January 2007 (CET)

Ich mache noch eine Neuauflage für 2): "Zweck des Vereins ist die Förderung von Bildung und Wissen über alle Länder und Regionen der Welt und der Völkerverständigung. Dazu sollen freie Informationen chancengleich erstellt, gesammelt und weiterverbreitet werden. Freie Inhalte im Sinne ..."
Ich meine, das ist besser, weil es uns hinterher mehr Spielraum lässt. Es nützt ja nichts, wenn wir zwar die Gemeinnützigkeit zuerkannt bekommen, aber hinterher das, was wir eigentlich wollen, außerhalb der Vereinszwecks liegt.
-- Hansm 07:30, 18 January 2007 (CET)
Die Hinweise sind nützlich. --Roland 16:53, 20 January 2007 (CET)
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